Die Zürich Anlagestiftung führt eine Kapitalerhöhung im Umfang von 300 Millionen Schweizer Franken für die Anlagegruppe «Immobilien Wohnen Schweiz» durch.
Zeichnungsfrist vom 6. November bis 30. November 2023, 12:00 Uhr
Die zusätzlichen Mittel wird die Zürich Anlagestiftung (ZAST) für die Akquisition von neun Liegenschaften in Genf, Luzern und Zürich verwenden. Der Kapitalbedarf beläuft sich auf 300 Millionen Schweizer Franken. Mit der Kapitalerhöhung im Herbst führt die Zürich Anlagestiftung ihre nachhaltige Wachstumsstrategie der Anlagegruppe fort.
Passt ideal zur Portfoliostrategie
Das zu erwerbende Portfolio besteht aus neun Liegenschaften, die sich an Schweizer Top-Lagen befinden und eine gute Objekt-Qualität bieten. Beispielsweise liegen drei der fünf Wohnliegenschaften in Genf in unmittelbarer Nähe zum UNO-Quartier und sind dank der guten Verkehrsanbindung für Mieterinnen und Mieter sehr attraktiv. In Genf sowie in Luzern bestehen attraktive Mietzins-Potentiale. Bei einigen Liegenschaften besitzt die Anlagegruppe bereits angrenzende Gebäude. Die Nähe schafft diverse Synergien. Insgesamt passen die neun Liegenschaften sowohl mit ihrer Lage- und Objektqualität als auch bezüglich ihrer Investitionsvolumen ideal zur Strategie der Anlagegruppe.
4-Sterne Auszeichnung im GRESB erhalten
Die Anlagegruppe nimmt am jährlichen GRESB-Rating teil (Global Real Estate Sustainability Benchmark). Das Rating konnte 2023 gegenüber dem Vorjahr von 74 auf 81 Punkte gesteigert werden und verfügt nun erstmals über vier von fünf möglichen Sternen.
Konditionen
Name | ZAST Immobilien Wohnen Schweiz |
ISIN/Valor | CH0018192903 / 001819290 |
Zielvolumen | 300 Millionen Schweizer Franken |
Anlegerkreis | In der Schweiz domizilierte, steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen |
Zeichnungsfrist |
9. Oktober - 3. November 2023, 12:00 Uhr für bestehende Anleger |
Ausgabepreis | NAV per 30. November 2023 zuzüglich Ausgabeaufschlag von 2,0% (Verwässerungsschutz zugunsten der Anlagegruppe) |
Valuta | 15. Dezember 2023 |
Zuteilungsmodus | Bestehende Anleger geniessen ein Vorzugsrecht gemäss ihrer Anteile. Danach werden Neuinvestoren individuell, ohne Zuteilungsgarantie berücksichtigt. |
Kontakt für Investoren
Marcel Wüthrich
Kundenberater Institutionelle Kunden
marcel.wuethrich@zurich.ch
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