Die zweite Stufe beabsichtigt den Ausschluss von Emittenten und Unternehmen, die Schwellenwerte im Bereich Kohle, Ölsand oder Ölschiefer überschreiten. Diese Schwellenwerte sind wichtig, um die im Pariser Abkommen definierten Ziele zur Reduktion der Erderwärmung zu erreichen.