Das Interesse von Investoren an nachhaltigen Anlagen ist in der Schweiz in den letzten Jahren signifikant angestiegen. Deshalb ist auch das Angebot von Anlagelösungen mit Nachhaltigkeitsbezug, die zum Beispiel als «Sustainable», «ESG» oder «Green» bezeichnet und entsprechend positioniert werden, stark gewachsen. Da Investoren aber oft nicht detailliert genug oder nur unzureichend über die innerhalb der Anlagelösungen angewandten nachhaltigen Anlageansätze informiert werden, besteht ein erhebliches Potenzial für Greenwashing. Für Asset-Manager und den Schweizer Finanzplatz als Ganzes ergeben sich daraus rechtliche und Reputationsrisiken, denen vorgebeugt werden muss.
Um Greenwashing zu vermeiden, sind Asset-Manager deshalb nicht nur in der Pflicht, die zentralen Nachhaltigkeitsmerkmale in die relevanten rechtlichen Dokumente wie z.B. dem Fondsvertrag zu integrieren, sondern auch die Anlagelösung transparent und verständlich darzustellen. Darüber hinaus müssen sie den Nachweis erbringen, dass die in den Marketingdokumenten gemachten Versprechen und Zielsetzungen auch eingehalten und erreicht wurden. Durch Umsetzung dieser Massnahmen tragen die Asset-Manager massgeblich dazu bei, den Schweizer Finanzplatz zum führenden Hub für Sustainable Finance zu machen, wie es der Bundesrat im November 2021 als Ziel definiert hat.
Aufsichtsrechtliche Vorgaben und Selbstregulierungsempfehlungen unterstützen Asset-Manager bei der Vermeidung von Greenwashing
Mit der Veröffentlichung der «Aufsichtsmitteilung zur Prävention und Bekämpfung von Greenwashing» der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) am 3. November 2021 wurden die ersten spezifischen aufsichtsrechtlichen Vorgaben lanciert. Diese haben das Ziel, Anlegerinnen und Anleger sowie Kundinnen und Kunden vor unzulässigem Geschäftsverhalten zu schützen. Ausserdem sollen sie sicherstellen, dass Investoren nicht über die vermeintliche Nachhaltigkeit von Produkten getäuscht werden. Deshalb müssen in Fondsdokumenten schweizerischer kollektiver Kapitalanlagen alle angewandten nachhaltigen Anlageansätze und ihr Einfluss auf den Anlageentscheid im Detail dokumentiert werden. Nur so kann die nötige Transparenz für Anlegerinnen und Anleger geschaffen werden.
Am 26. November 2021 folgte mit der Veröffentlichung der «Empfehlungen zu Mindestanforderungen und Transparenz für nachhaltige Anlageansätze und Produkte» der Asset Management Association Switzerland (AMAS) und der Swiss Sustainable Finance (SSF) ein weiterer wichtiger Vorstoss, der u.a. ebenfalls das Ziel hat, Greenwashing zu vermeiden. Hier geht es darum, die zentralen Nachhaltigkeitsmerkmale einer Anlagelösung transparent und verständlich darzustellen sowie den Nachweis zu erbringen, dass die in den Marketingdokumenten gemachten Versprechen eingehalten und die Zielsetzungen auch erreicht werden.
Auch die Umsetzung der Prinzipien zur «Selbstregulierung zu Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug», die am 26. September 2022 durch die AMAS publiziert wurden, bietet Asset-Managern ein wirkungsvolles Instrument zur Vermeidung von Greenwashing. Es ermöglicht, die Qualität der Vermögensverwaltung und die Positionierung von Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug sowie die Transparenz innerhalb der Berichterstattung sicherzustellen. Werden die Prinzipien im Rahmen der eigenen Nachhaltigkeits-Governance diszipliniert umgesetzt, können Greenwashingrisiken frühzeitig erkannt und vermieden werden.
Transparente Berichterstattung umweltrelevanter Kennzahlen für Schweizer Immobilien am Beispiel der Zurich Invest AG
Als Teil der freien Selbstregulierung der AMAS im Bereich Nachhaltigkeit wurden am 31. Mai 2022 die umweltrelevanten Kennzahlen für Immobilienfonds herausgegeben. Diese Zahlen sind eine wichtige Grundlage zur Steigerung der Transparenz gegenüber den Anlegerinnen und Anlegern. Darüber hinaus wird mit den Kennzahlen eine Vergleichbarkeit aller Immobilienfonds erreicht.
Die Zurich Invest AG hat bereits in diesem Jahr alle umweltrelevanten Kennzahlen für die Jahre 2020 und 2021 auf Grundlage der AMAS-Empfehlungen publiziert. Neben den Kennzahlen werden ausserdem alle angewandten Berechnungsmethoden detailliert erklärt.
So erreicht die Zurich Invest AG noch mehr Transparenz bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung gegenüber ihren Anlegerinnen und Anlegern.
Mit dem Ziel, die Transparenz bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung noch weiter zu erhöhen und Greenwashing zu vermeiden, wird die Zurich Invest AG per 1. Januar 2024 die ASIP ESG-Reporting Standards für Pensionskassen umsetzen.